Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände
Im Regierungsbezirk Oberfranken existiert in jedem der neun Landkreise ein Kreisfeuerwehrverband. In den vier kreisfreien Städten sind Stadtfeuerwehrverbände installiert.
In folgender Auflistung gelangt Ihr direkt auf die jeweilige Homepage der einzelnen Feuerwehrverbände.
der 13 Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände.
Von den einzelnen Kreis- und Stadtfeuerwehrverbänden, über den Bezirksfeuerwehrverband Oberfranken bis in den Landesfeuerwehrverband Bayern, sowie den Deutschen Feuerwehrverband sind die Feuerwehren aus den Landkreisen und Städten und somit ihre Interessen vertreten.
Zweck der Verbände ist die Förderung des Feuerwehrwesens in ihrer regionalen Zuständigkeit. Dabei liegt neben der Interessenvertretung das Hauptaugenmerk auf der Ausbildung der Mitglieder. Die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände, sowie der Bezirksfeuerwehrverband Oberfranken sind als Vereine beim zuständigen Amtsgericht eingetragen.

Kreis- und Stadtbrandinspektionen
Im Gegenzug dazu stehen die Kreis- und Stadtbrandinspektionen. Sie bilden in den neun Landkreisen und vier kreisfreien Städten die obersten Feuerwehr-Führungsebenen.
Laut dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) sind die Angehörigen der Kreis- und Stadtbrandinspektionen (Kreisbrandräte, Stadtbrandräte, Kreisbrandinspektoren, Stadtbrandinspektoren, Kreisbrandmeister und Stadtbrandmeister) für den Staat tätig und unterstehen dem Landrat oder Oberbürgermeister.
Sie stehen dem Landratsamt und der Stadt, sowie deren Kommunen und Städte und ihren Feuerwehren in den Bereichen vorbeugenden - und abwehrenden Brandschutz, technischen Hilfsdienst sowie Zivil- und Katastrophenschutz beratend zur Seite.
Da es häufig eine sehr hohe Anzahl an Gebäuden mit besonderen Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz gibt, ist dieser Bereich oftmals an die Brandschutzdienststelle der Landratsämter oder Städte ausgegliedert.